Familienrecht und
Scheidungs­folgeverein­barungen

Ihre Ansprechpartner: Kai Hetzer, Günter Loerke

Das Familienrecht ist eine Kategorie des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch die sich aus diesem Verhältnis ergebenden Folgen, wie etwa der Unterhalt gehören hierzu sowie in Beendigung der Lebenspartnerschaft die Thematik Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und Ehescheidung. Rechtliche Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft gehören als außerhalb der Verwandtschaft stehende Vertretungsinstitutionen ebenfalls zu diesem Rechtsgebiet. Von den Rechtsanwaltskammern wird Anwälten nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen.

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