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Das Wohnraummietrecht behandelt den Teilbereich des Mietrechts, der die Mietverhältnisse über Wohnraum regelt. Es enthält Sondervorschriften zum Schutz der Mieter im Vergleich zum Mietrecht über Räume, die keine Wohnräume sind (gewerbliches Mietrecht, §§ 578 ff. BGB).
Das Gewerbemietrecht ist, genau wie das Wohnraummietrecht, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Mietrecht folgt dabei folgender Systematik: In den §§ 535 – 548 BGB sind zunächst allgemeine Vorschriften enthalten, die sowohl für gewerbliche Mietverhältnisse als auch für Wohnraummietverhältnisse gelten. Die §§ 549 – 577a BGB enthalten dann die Vorschriften, die für das Wohnraummietrecht gelten. Nur die §§ 578 – 580a BGB enthalten Vorschriften, die sich explizit auf das Gewerbemietrecht beziehen.